§ 1 Name und Sitz des Vereins
Die Siedlervereinigung führt den Namen:
Siedlervereinigung Grolland-Süd e.V. Bremen.
ie hat ihren Sitz in Bremen.
Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.
§ 2 Zweck des Vereins
a) die kleinsiedlerische Betreuung in Bezug auf Gartengestaltung, Obst-
und Gemüseanbau.
b) Förderung der Gemeinschaft.
c) Durchführung einer gemeinsamen Schädlingsbekämpfung.
d) Unterstützung von Maßnahmen der Deichpflege.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwen-
det werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Kör-
perschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied kann jede volljährige Person werden.
Die Anmeldung zur Mitgliedschaft hat schriftlich zu erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Person steht innerhalb von 14 Tagen nach Ablehnung das Einspruchsrecht bei dem Vorstand zu. Über die Aufnahme hat dann die nächste Mitgliederversammlung zu entscheiden.
Mit Zahlung einer ggf. bestehenden Aufnahmegebühr, des ersten Mitgliedsbeitrages und Aushändigung des Mitgliedsbuches ist der Erwerb der Mitgliedschaft vollzogen und gilt die Satzung als anerkannt.
§ 4 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.
Der jeder Zeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand bei Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Schluss des Geschäftsjahres.
Wer das Ansehen des Vereins schädigt oder einen groben Verstoß gegen die Grundsätze des Vereins begeht, kann ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Das betroffene Mitglied ist zuvor anzuhören. Der Ausschluss erfolgt durch einen eingeschriebenen Brief. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung das Einspruchsrecht bei dem Vorstand zu. Über den Ausschluss hat dann die nächste Mitgliederversammlung abschließend zu entscheiden.
§ 5 Mitgliedsrechte und Pflichten
Mitglieder haben das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen, seine Leistungen in Anspruch zu nehmen und an seinen Veranstaltungen teilzunehmen.
Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Beschlüsse des Vorstandes und einer Mitgliederversammlung anzuerkennen.
Jedes Mitglied hat die gesetzlichen Anordnungen in Bezug auf die Erhaltung des Gesamtbildes der Siedlung zu befolgen.
§ 6 Beiträge
Der Verein kann eine Aufnahmegebühr, Beiträge und Umlagen erheben. Über Erhebung, Höhe und Fälligkeit dieser Geldbeiträge beschließt eine Mitgliederversammlung.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 7 Zusammensetzung und Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand besteht aus
a) dem 1. und 2. Vorsitzenden
b) 1. und 2. Kassierer
c) 1. und 2. Schriftführer
Der Vorstand wird in der Jahreshauptversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt.
Vorstand i.S. des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, zusammen mit dem 1. Kassierer oder dem Schriftführer
Der Vorstand hat die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vorzubereiten und durchzuführen.
Dem Vorstand, einem Vorstandsmitglied oder einem Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung eine Aufwandsentschädigung gewährt werden.
Die Einberufung des Vorstandes erfolgt durch den Vorsitzenden. Dieser oder sein Vertreter leiten die Sitzungen des Vorstandes.
§ 8 Erweiterter Vorstand
§ 9 Kassen- und Rechnungswesen
§ 10 Mitgliederversammlung
§ 11 Niederschriften
Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes sind Niederschriften anzufertigen, die vom amtierenden Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen sind.
§ 12 Auflösung des Vereins
§ 13 Inkrafttreten
Mit dem Wirksamwerden der neuen Satzung durch Eintragung in das Vereinsregister tritt die bei Gründung des Vereins am 25.01.1957 errichtete und zuletzt am 27.03.1974 geänderte bisherige Satzung außer Kraft.
Satzungsneufassung
Mitgliederversammlung vom 21. Februar 2006
Eintragung in das Vereinsregister, Nr. VR 2127, vom 1. August 2006
1. Vorsitzender Uwe Koss